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Zahnarztbesuche können schnell zu einer teuren Angelegenheit werden. Dies gilt auch für die Patienten, die über einen langen Zeitraum sorgfältig ihr Bonusheft geführt haben. Wenn man regelmäßige Zahnarztbesuche der letzten fünf Jahre nachweisen kann, bekommt man einen Extra-Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse von 10%. Nimmt man diesen Zuschuss und den üblichen Zuschuss zusammen, kommt man zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Krankenkassen maximal 60% der erstattungsfähigen Kosten übernehmen.

Für kleinere Eingriffe beim Zahnarzt ist der Patient mit diesem Zuschuss noch relativ gut bedient. Aber wenn man sich einen Zahn abbricht oder gar einen Zahn verliert, ist dieser Zuschuss nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, denn es ist kein Geheimnis, dass umfassende Zahnbehandlungen leicht ein kleines Vermögen verschlingen können. Aber guter Rat ist nicht teuer. Mit einer Zahnzusatzversicherung müssen Sie sich angesichts der zu erwartenden Zahnarztrechnung keine grauen Haare wachsen lassen.  Mit den Testsiegertarifen, wie z.B. bei der ARAG Z 100, haben Sie sich für einen Tarif entschieden, der seine Kostenerstattung dem tatsächlichen Rechnungsbetrag des behandelnden Zahnarztes anpasst.  Anbieter, die ihren potenziellen Versicherten einen Tarif anbieten, der eine vollständige Übernahme der Kosten verspricht und dies auch noch zu einem günstigen Monatsbeitrag,  haben einen nicht zu unterschätzenden Nachteil.  Hier werden nämlich in den meisten Fällen nur die Kosten für eine Standardbehandlung übernommen. Die Kosten für qualitativ hochwertigere Behandlungen sind davon nicht betroffen und somit muss der Patient dafür wieder selbst aufkommen.  Ist der Entschluss für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einmal getroffen, ist es angeraten, mit der Unterzeichnung des Vertrags nicht mehr zu lange zu warten. Viele Anbieter nehmen nur Personen bis zu einem bestimmten Alter auf. Hat  man dieses Alter erreicht, kann  zwar dennoch eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, allerdings ist die Auswahl stark eingeschränkt. Bevor man in den Genuss der Kostenübernahme kommt, muss man einige Zeit verstreichen lassen. Daher ist es ratsam, eine Zahnzusatzversicherung nicht erst kurz vor der nächsten großen Behandlung abzuschließen.   

Aktualisiert ( Dienstag, 05. Januar 2010 um 09:40 Uhr )  

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